Investmentsfonds
Flexible Beteiligung – effiziente Verwaltung.
Die StrategieInvest Superfonds sind Investmentfonds und können in Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Geldmarktpapiere, Derivat oder Cash anlegen. Investmentfondsanteile bzw. Investmentanteilscheine (Investmentzertifikate) sind nach deutschem Recht Wertpapiere, die Anteile an einem Investmentfonds verbriefen.
Ein Investmentfonds ist ein großer “Geldtopf”, in den viele einzelne Anleger in Form von Einmalanlagen oder auch in Form von regelmäßigen Sparbeiträgen einzahlen. Aus diesem “Geldtopf” wird in viele verschiedene Aktien, Anleihen, Geld-marktpapiere oder ähnliches investiert. Der Wert eines einzelnen Anteils richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Über die konkrete Anlagepolitik eines einzelnen Fonds geben der jeweilige Verkaufsprospekt und die Vertrags-bedingungen verbindlich Auskunft.
Investmentfonds werden in Deutschland von inländischen und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten: Deutsche Investmentgesellschaften haben den Status von Kreditinstituten. Sie unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).
Wenn Anleger Investmentfondsanteile einer deutschen Invest-mentgesellschaft erwerben, werden sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, sondern ihre Einzahlungen werden einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Ausländische Investmentgesellschaften, die Produkte in Deutschland öffentlich vertreiben, unterliegen den Vorschriften des Auslandinvestment-Gesetzes. Sie müssen die Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte dem zuständigen Bundesaufsichtsamt schriftlich anzeigen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie spezifische deutsche Vorschriften einhalten, die vor allem dem Anlegerschutz dienen.
Wenn Anleger Investmentfondsanteile einer deutschen Invest-mentgesellschaft erwerben, werden sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, sondern ihre Einzahlungen werden einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
Ausländische Investmentgesellschaften, die Produkte in Deutschland öffentlich vertreiben, unterliegen den Vorschriften des Auslandinvestment-Gesetzes. Sie müssen die Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte dem zuständigen Bundesaufsichtsamt schriftlich anzeigen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen sowie spezifische deutsche Vorschriften einhalten, die vor allem dem Anlegerschutz dienen.
