KFZ Versicherung

Durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Befriedigung von Schadensansprüchen für Schäden sichergestellt, die das Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Auch wenn das Auto gestohlen wurde oder der minderjährige Sohn des Besitzers ohne Führerschein am Lenkrad sitzt, muss das Opfer einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Kfz-Kasko-Versicherung

Die Kfz-Kasko-Versicherung deckt auch jene Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Auch wenn Sie nicht selbst Ihr Fahrzeug beschädigt haben, kann es vorkommen, dass Sie für einen erlittenen Schaden niemand heranziehen können: Sei es, dass Ihr Fahrzeug durch Hagel, Steinschlag oder Wild beschädigt wurde. Ohne entsprechende Versicherung haben Sie in solchen Fällen das Nachsehen. Aus diesem Grund gibt es für Ihr Fahrzeug auch eine Sachversicherung, die den Namen “Kasko” trägt. Die zwei grundlegenden Formen der Kaskoversicherung sind die Elementarkasko, unter der gebräuchlichen Bezeichnung “Teilkasko” angeboten wurde, und die Kollisionskaskoversicherung, die klassische “Vollkasko”.

Die Kollisionskasko

Die Kollisionskasko deckt alles, was die Elementarkasko deckt, und darüber hinaus Schäden, die durch Unfall entstehen, durch mut- oder böswillige Handlungen und den Bruch der Front-, Seiten-, und Heckscheiben. Darüber hinaus werden im Bereich der Kaskoversicherungen auch Schadenersatzleistungen für Parkschäden und Vandalismusschäden als zusätzlich zu vereinbarende Sonderisiken angeboten. Diese müssen aber ausdrücklich vereinbart werden.

Die Elementarkasko

Die Elementarkasko deckt Schäden, die durch Brand, Explosion, durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (dazu gehören Hasen, Rehe und Hirsche), nicht aber jene, die durch Federwild (Fasane, Rebhühner) entstehen. Diese Art der Schäden müssen separat in den Versicherungsumfang mit eingeschlossen werden. Ebenso zusätzlich müssen Sie Schäden, die durch Marderbisse entstehen können, ausdrücklich vereinbaren, da Sie in den meisten Bedingungen, die heute auf dem Versicherungsmarkt angeboten werden, nicht automatisch enthalten sind. Dafür sind Schäden, die durch Diebstahl, Raub, Unterschlagungen verursacht werden oder durch Naturereignisse wie Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen (wenn auch nicht Dachlawinen), Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm, grundsätzlich Gegenstand einer Elementarkaskoversicherung. (Das gilt auch dann, wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände gegen das Fahrzeug geschleudert werden.)

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Die Elementarkasko deckt Schäden, die durch Brand, Explosion, durch einen Zusammenstoß mit Haarwild (dazu gehören Hasen, Rehe und Hirsche), nicht aber jene, die durch Federwild (Fasane, Rebhühner) entstehen. Diese Art der Schäden müssen separat in den Versicherungsumfang mit eingeschlossen werden. Ebenso zusätzlich müssen Sie Schäden, die durch Marderbisse entstehen können, ausdrücklich vereinbaren, da Sie in den meisten Bedingungen, die heute auf dem Versicherungsmarkt angeboten werden, nicht automatisch enthalten sind. Dafür sind Schäden, die durch Diebstahl, Raub, Unterschlagungen verursacht werden oder durch Naturereignisse wie Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen (wenn auch nicht Dachlawinen), Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm, grundsätzlich Gegenstand einer Elementarkaskoversicherung. (Das gilt auch dann, wenn durch diese Naturgewalten Gegenstände gegen das Fahrzeug geschleudert werden.)

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